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Herzlich Willkommen bei der CARITAS HENGERSBERG

Altenheim Nordansicht

Seit über 50 Jahren besteht nun schon unser Caritas Wohn- und Pflegezentrum St.Gotthard.

Unsere Senioren/innen werden von unseren qualifizierten Mitarbeitern betreut. 

Zudem bietet unser Haus vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege sowie Essen auf Rädern an.

Größten Wert legen wir auf fachkompetente und menschliche Pflege. Fort-, Aus- und Weiterbildungen qualifizieren unsere Mitarbeiter ständig weiter.

Unser Anspruch ist:

Der Mensch steht im Mittelpunkt. Bei uns fühlt er sich stark und geborgen.

Unter diesem Motto widmen wir uns unermüdlich  der Pflege und Betreuung unserer Bewohner.

Machen Sie sich ein Bild von unserem Wohn- und Pflegezentrum St. Gotthard.
Wie das im Einzelnen aussieht, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Wir freuen uns auf Sie.

Einrichtungen des OCV
Unser Essen auf Rädern Auto  Essen auf Rädern
Mitarbeiterinnen der Sozialstation  Sozialstation
  Kindergarten St. Gunther
  Kindergarten Hengersberg
  Kindergarten Bruder Konrad
  Altenheim Brunnen

Ausbildung bei der Caritas

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Kostenlose Corona Test - Pressemitteilung Bay. Gesundheitsministerium - 17.12.2020

Zur Pressemitteilung hier

Allgemeinverfügung LRA Deggendorf vom 18.12.2020 - Besuchsregelungen vollstationäre Pflegeeinrichtungen 19. - 28.12.2020

Zur Beschränkung hier

Erläuterung zur Beschränkung

Zur Erläuterung hier

Information zum Antigen-Schnelltest für Besucher/Angehörige von Pflegeheimen

Antigen-Schnelltest für Besucher von Pflegeheimen im Landkreis DEG:

Das Landratsamt Deggendorf bietet wegen der Weihnachtsfeiertage Heimbesuchern im Zeitraum vom 21.12.-26.12.2020 an, einen Antigen-Schnelltest im Corona Impfzentrum Deggendorf zu absolvieren. Dieses Angebot gilt nur für Besucher/Angehörige von Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Deggendorf.

Ab 19.12.2020 kann über die Landkreishomepage www.landkreis-deggendorf.de ein Termin online vereinbart werden.

Ab 20.12.2020 auch telefonisch unter 0991/3100-468 von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr.  

Voraussetzung ist die Vorlage eines Berechtigungsscheins und Personalausweis  beim Impfzentrum vorgelegt werden. Diesen Berechtigungsschein können Sie in weiter unten auf unserer Homepage ausdrucken und muss dann unserer Einrichtung vorgelegt werden, damit wir die notwendige Bestätigung - vor Testung - unterschreiben und abstempeln können. Terminvereinbarung ist sinnvoll und wünschenswert!!

Einrichtung eines E-Mail Verteilers für Angehörige/Betreuer von Heimbewohnern:

Weiterhin werden wir aufgrund der aktuellen Corona-Situation  in unserer Einrichtung einen Email-Verteiler einrichten, um sie zeitnah informieren zu können.

Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail Adresse per E-Mail an info@caritas-hengersberg.de oder einrichtungsleitung@caritas-hengersberg.de mit.

Gerne können Sie uns diese auch zu den üblichen Bürozeiten per Telefon unter 09901/2010 mitteilen!

Beachten Sie bitte die Abstandsregeln und Hygienevorschriften und bleiben Sie gesund!

 

Berechtigungsschein und Anfahrt zum Antigen-Schnelltest

Zum Berechtigungsschein hier

11. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung

Zur Verordnung hier

Begründung der 11. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung

Zur Begründung hier

Änderungen Besuchsregelungen Alten- und Pflegeheim St. Gotthard ab 09.12.2020

 

Gem. der 10. InfSchuVO haben sich ab dem 09.12.2020 leider die Besuchsregelungen kurzfristig und deutlich verschärft geändert. Hier eine kurze Übersicht der neuen Regelungen:

 maximal 1 Besucher je Tag und Bewohner

 Voraussetzung für den Besuch: negativer POC-Test, Vorlage und nicht älter als 48 Stunden oder

 

negativer PCR-Test, Vorlage und nicht älter als 72 Stunden sowie

Tragen einer FFP-2 Maske während der Dauer des Besuches!

 

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir diese auf der Homepage entsprechend für Sie zur Verfügung stellen.

Wir bitten sie, die o.g. Voraussetzungen im Interesse Ihrer Angehörigen unbedingt zu beachten!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anja Gibis und Hermann Mayer

 

 

 

 

 

 

Begründung zur 10. Infektionsschutzmaßnahme

Zur Begründung hier

10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung

Zur Infektionsschutzmaßnahme hier

Feststellung zur 10. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung

Zur Feststellung hier

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 01.12.2020

Zum Infektionsschutzgesetz hier

Begründung der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung

Zur Begründung hier

Besuchsregelung im CWPZ St Gotthard, Hengersberg

Zur Besuchsregelunghier

 24.10.2020:

Wir bitten aufgrund der aktuell drastisch weiter steigenden Infektionszahlen - auch im Landkreis DEG - um absolute Einhaltung der Vorgaben unserer Besuchskonzepts in der stationären Einrichtung St. Gotthard als auch um Beachtung der Vorschriften des örtlichen Landratsamts Deggendorf, um den Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin gewährleisten zu können. Bitte beachten Sie auch die laufenden Informationen auf der Homepage des Landkreises DEG www.landkreis-deggendorf.de !

St. Gotthard-Nachrichten 2. u. 3. Quartal

 

Zur Heimzeitung hier

Besuchsregelung bei Covid 19 ab 01.07.2020

Zur Information hier

Elternbrief Notbetreuung für August 2020

 

Zum Elternbrief hier

Besuchsregeln ab 09.05.2020 Wichtig!!!

 

Zur Information hier

Information zu den aktuellen Risikogebieten in Deutschland

 Zur Information hier

Aktuelle Informationen durch die Geschäftsführung zum Corona-Virus

aktuelle Information vom 07.01.2021:

ALTENHEIM:

Die Besuchsregelungen wurden wieder verschärft; vgl. hierzu auch das Amtsblatt des Landkreises DEG vom 01.01.2021 unter www.landkreis-deggendorf.de abrufbar

KINDERTAGESEINRICHTUNGEN.

Die Notbetreuung wird ab 11.01.2021 - basierend auf den Regelungen vom Dezember 2020 - voraussichtlich bis zum 31.01.2021 fortgeführt. Näheres dann am 11.01.2021 auf unserer Homepage, wenn weitere Informationen vorliegen. Bitte informieren Sie sich auch auf der aktuellen Homepage des Bayerischen Sozialministeriums über die laufenden Anpassungen und geltenden Regelungen! 

 

aktuelle Information vom 04.11.2020:

Leider hat uns nun auch in Hengersberg die Corona-Pandemie direkt betroffen. wir müssen mitteilen, dass im Kindergarten Bruder Konrad leider ein Kind und dadurch zwischenzeitlich auch zwei Mitarbeiter corona-positiv getestet worden sind. Die Kinder und die Mitarbeiter sind entsprechend der Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Deggendorf in Quarantäne und alle notwendigen Schutz- u. Hygienevorschriften werden strengstens eingehalten. Die Eltern wurden in einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Elternbrief entsprechend informiert. 

Weitere Informationen erhalten Sie diesbezüglich bei Änderungen laufend durch uns oder die Kindergartenleitung. 

 Wir wünschen allen Kindern und Mitarbeiterinnen einen leichten Verlauf sowie eine baldige Genesung. 

 Bleiben Sie alle gesund und halten Sie sich an die AHA-Regelungen!

Abstand

Hygiene 

Alltagsmaske 

Lüften 

Corona-App

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Einsicht!!


 

Aktuelle Information vom 24.10.2020:

Bitte beachten Sie aufgrund der dramatisch ansteigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus - auch im Landkreis DEG - die jeweils geltenden behördlichen und gesetzlichen Vorschriften!

Dies dient zum Schutz aller uns anvertrauten Personen - sei es in den Pflegeeinrichtungen oder auch den Kindertagesstätten - als auch unser aller eigener Gesundheit. Wir haben es alle selbst in der Hand, die Auswirkungen dieser Pandemie auf unser tägliches Leben so gering wie möglich zu halten !

 AHA-L-C - Regeln helfen uns allen !!!  Bitte halten Sie sich auch in Zukunft an diese kleinen Einschränkungen und Vorgaben, um weitaus schlimmeres zu verhindern !!!

Abstand

Hygiene 

Alltagsmaske 

Lüften 

Corona-App

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Einsicht!!

 

Information vom 14.09.2020 - 141 negative Corona-Tests im Wohn- u. Pflegezentrum 

Nach einer Reihentestung am vergangenen Freitag durch das Landesamt für Lebensmittel und Gesundheit können wir mitteilen, dass alle 141 durchgeführten Tests an Bewohnern und Mitarbeiterin negativ waren. Weitere Informationen bitte auf der Seite Altenhilfe!!

 

Information vom 24.06.2020:

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Pressemitteilung vom 23.06.2020 angekündigt, dass die Besuchsregelungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen deutlich erweitert werden sollen, das "wie genau" aber noch erarbeitet wird. Die Einrichtung muss aber auf jeden Fall ein "passgenaues Hygienekonzept" erstellen.

Wir teilen daher mit, dass bis zum Ergehen dieser Ausführungen das bisherigen Besuchskonzept Gültigkeit hat, vgl. hierzu auch die 6. Infektionsschutzverordnung, (wirksam und bindend bis zum 04.07.2020 24.00 Uhr)!

Der Schutz der Gesundheit mit passgenauen Hygienekonzepten, für die wie bisher die Einrichtungen verantwortlich sind, hat aber nach wie vor oberste Priorität. Vorausschauend haben wir dennoch weitere 5 Besucherzonen im Bereich des Haupteingangs geschaffen, die bei schönem Wetter unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen bereits nutzbar sind. Auch hier ist verpflichtend die Einhaltung von Schutz-, Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Registrierung durch die Einrichtung! Wer Krankheitssymptome aufweist, darf die Einrichtung weiterhin nicht betreten!

Wir bitten hierzu weiterhin um Verständnis und Geduld!

Information zum 06.06.2020:

Allgemein befinden wir uns in einer Zeit des Umbruchs und der Lockerungen in allen Bereichen. Dennoch ist das Risiko eines weiteren Ausbruchs des Corona-Virus immer noch vorhanden und bedarf weiterer Anstrengungen (und Einschränkungen) in allen Bereichen, unser Klientel im Bereich der Kindergärten als auch der stationären und ambulanten Pflege so gut als möglich zu schützen. Bitte haben sie daher für alle Maßnahmen weiterhin Verständnis, es dient nur dem Schutz unserer Klienten!

Pflegeeinrichtung:

Die Aktualisierung der 5. BayIfSMV vom 29.05.2020 hat das spezielle Besuchsverbot in Pflegeinrichtungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis zum 14.06.2020 verlängert. Wir halten uns daran und werden unsere bisherigen Besuchsregelungen weiterhin konsequent einhalten und durchführen. Bitte haben sie auch wie bisher dafür Verständnis. 

Ab Juli 2020 hoffen wir auch in unseren Einrichtungen auf weitere sichere Lockerungen, so dass sich vielleicht auch wieder mehr Gemeinschaftsveranstaltungen (mit Sicherheitsabstand, usw.) durchführen lassen. Hier brauchen wir aber weiterhin Geduld und gegenseitiges Verständnis!

Kindertageseinrichtungen:

Der 344. Newsletter zur Kindertagesbetreuung

vom 29.05.2020 hat die Erweiterungen der Notbetreuung ab dem 15. Juni 2020 für Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, behördlich genehmigt und gleichzeitig die allgemein geltenden Betretungsverbote für gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen bis zum 30.06.2020 verlängert. 

Gleichzeitig sollen voraussichtlich ab 01.07.2020 wieder alle Kinder regulär betreut werden. Dies befürworten wir gleichermaßen, befürchten aber auch, dass dann die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen auf keinen Fall mehr sicher eingehalten werden können. Welche Konsequenzen dies auf evtl. Anstiegszahlen von Corona-Erkrankungen haben wird, kann auch unsererseits nicht eingeschätzt werden. 

Die praktisch möglichen Schutzmaßnahmen durch uns werden auch weiterhin zum Schutz der Kinder als auch unserer Mitarbeiter*Innen umgesetzt werden!

 

Information zum 23.05.2020:

Pflegeeinrichtung:

Gem. Bayer. Ministerialblatt Nr. 2020 Nr. 288 vom 22.05.2020 wurde ab 25.05.2020 bis voraussichtlich 14.06.2020 der bisherige Aufnahmestopp für neue Bewohner aufgehoben sowie die Regelung für die Rückverlegung nach stationärem Krankenhausaufenthalt (bisher Isolationspflicht 14 Tage) vereinfacht, wenn ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept vorliegt. Dieses Konzept wird in unserer Einrichtung diese Woche erstellt! 

Kindertageseinrichtungen:

Das Bayerische Sozialministerium hat mit dem 342. Newsletter vom 19.05.2020 die ab dem 25.05.2020 geltenden Rahmenbedingungen für die nochmals erweiterte Notbetreuung bekanntgegeben. Das grundsätzlich bestehende Betretungsverbot wird nochmals bis zum 14.06.2020 verlängert, es werden aber weitere Ausnahmeregelungen festgelegt. Demnach können ab Montag auch wieder alle Vorschulkinder und Geschwisterkinder den Kindergarten besuchen.

Voraussetzung wie immer ist aber, dass 

keine Krankheitssymtome,

keine Kontakte mit infizierten Personen bzw. mindestens ein Abstand von 14 tagen seit dem letzten Kontakt ohne Aufweisen von Krankheitssymtomen sowie 

keine sonstigen Quarantänemaßnahmen!

Bitte informieren Sie aber zur innerbetrieblichen Koordination der Hygiene- und Abstands-Regelungen unsere Mitarbeiterinnen vor dem erstmaligen Inanspruchnahme der erweiterten Notbetreuung. 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Information zum 08.05.2020:

Pflegeinrichtung:

Bitte beachten Sie die Neuerungen zu den Einschränkungen des Besuchsverbots in stationären Pflegeeinrichtungen in der obigen TextBox. Dies insbesondere zu den Regelungen am Muttertag und den unbedingt notwendigen Voranmeldungen sowie den Einlassvoraussetzungen. Wir bitten um Beachtung und Verständnis!

Kindertageseinrichtung:

Die Notbetreuung wurde erweitert. den aktuellen Newsletter werden wir am Montag auf der Homepage einstellen. Für Vorabinformationen verweisen wir auf die Homepage des Sozialministeriums.

 

Information zum 04.05.2020:

Pflegeeinrichtung: 

Die Besucherzone muss leider bis auf weiteres noch geschlossen bleiben, da das Landratsamt Deggendorf heute mitgeteilt hat, dass das "Grundstück" auch vom Betretungsverbot betroffen ist.  Wir warten hier ab, ob die von der Politik versprochenen Erleichterungen für Pflegeeinrichtungen im Laufe dieser Woche noch bekannt gegeben werden. 

Weiterhin können wir Ihnen mitteilen, dass wir skype für Videokonferenzen zwischen Angehörigen und Bewohnern zur Verfügung stellten konnten. Wenn Sie selbst skype verwenden, können Sie sich unter der E-Mail wb1@caritas-hengersberg.de für skype bei uns anmelden, wir laden Sie dann ein. 

Zur Vereinbarung eines Videogespräches müssten Sie dann einen Termin mit dem jeweiligen Wohnbereich vereinbaren, da die Gespräche im UG stattfinden und daher eine Begleitperson unsererseits notwendig ist. Hier bitten wir um etwas Geduld und Verständnis für die notwendigen Organisationsarbeiten! 

Information zum 30.04.2020:

Pflegeeinrichtung:

Die Übergabestation für Material/Versorgung Bewohner kann lt. Ordnungsamt DEGGENDORF vom 29.04.2020 wie bisher am Übergabepunkt am Wintergarten im EG am Haupteingang beibehalten werden, wenn die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden sowie keine Kontakte mit den Bewohnern erfolgen. Hier bitte wie gewohnt Montags - Freitags an der Klingel der Haustür läuten, dann werden die Unterlagen von den Mitarbeiterinnen der Verwaltung gerne entgegengenommen und nach Flächendesinfektion an die Bewohner*Innen weitergeleitet.  An Wochenende oder Feiertagen bitten wir zur Entlastung des Pflegepersonals von diesen Aktionen weitestgehend Abstand zu nehmen!

Das Besuchsverbot gilt leider weiterhin. Auf den Zeitungsartikel in der PNP vom 29.04.2020 "Kummer statt Corona" wird explizit verwiesen, insbesondere auf die zitierte Stellungnahme des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Unsere Spitzenverbände, u.a. der "Verband kath. Altenhilfeeinrichtungen" kämpft mit vielen anderen Verbänden um eine Verbesserung der Situation für unsere Bewohner*Innen. Die Politik hat hierzu auch bereits angekündigt, zeitnah Verbesserungen vorzunehmen. Deswegen bitten wir noch um Geduld an diesem Wochenende! Ab Montag hoffen wir dann auf eine allgemein gültige Verbesserung! Falls diese nicht kommt,  wollen wir dann im Bereich der Terrasse (Zufahrt Parkplatz) eine Übergangslösung schaffen!

Die derzeit gültigen Regelungen des Infektionschutzgesetzes wurden leider bis zum 10.05.2020 verlängert (Aufnahmestopp, Besuchsverbot, usw.)!

Kindertageseinrichtungen:

Die möglichen Notbetreuungen wurden entsprechend ab dem 27.04.2020 erweitert, insbesondere für alleinerziehende Berufstätige. Wir sind seit Montag in allen 3 Einrichtungen wieder mit allen Mitarbeiter*innen im Einsatz und stehen für die Betreuung der Kinder zur Verfügung.

Auch hier sind Hygiene-, Abstands- und Kontaktvorgaben wie bisher zu beachten, da das Betretungsverbot für die Kindertagesstätten grundsätzlich auch weiterhin gültig ist. 

 

Information zum 27.04.2020:

Pflegeeinrichtung:  

Hier findet am 28.04.2020 eine Informationsveranstaltung am LRA DEG statt, in der die bisher ungeklärten Fragen zum Betretungsverbot bzw. Ausgang und evtl. Begleitung der Bewohner*innen durch Angehörige nochmals rechtlich abgeklärt werden sollen. Bis dahin müssen wir leider unser Betretungsverbot aufrechterhalten!

Kindertageseinrichtungen: 

Ab 27.04.2020 wurden die Regelungen für die Ansprüche auf Notbetreuung nochmals geändert und erweitert. Die Einrichtungen müssen allerdings  Hygiene- und Abstandskonzepte erstellen, um den möglichen Ausbruch der Infektionen zu vermeiden.

Für Eltern gilt nach wie vor ein Betretungsverbot für die Einrichtungen. Bitte nur an den zulässigen und kenntlich gemachten Bereichen Kinder zur Notbetreuung abgeben und auch wieder abholen.

Das Einhaltung der Maskenpflicht bzw. der Abstandsregelungen wird als selbstverständlich vorausgesetzt ebenso wie die uneingeschränkte Gesundheit der Kinder bzw. der Eltern bei Abgabe und Inanspruchnahme der Notbetreuung!. 

Die notwendigen aktuellen Antragsformulare finden Sie wieder auf der Seite unserer Kindergärten!

Bitte vorher und vollständig ausgefüllt inkl. Arbeitgeberbestätigung mitnehmen!!!

 

Information zum 24.04.2020 

Pflegeeinrichtung: 

Das Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen betrifft nicht nur die Räume innerhalb der Einrichtung, sondern nach Auskunft des Landratsamts DEG auch die Grundstücksflächen.

Daher wird mit sofortiger Wirkung die bisher eingerichtete Besuchszone geschlossen!

Verstöße gegen das Betretungsverbot werden durch die Polizei / Ordnungsamt mit Geld-bußen belegt. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, um diese Zahlungen zu vermeiden !

Wir sind bemüht, ab Montag, den 27.04.2020 wieder eine Besuchszone einzurichten, die auch die Vorschriften der Ausgangsbeschränkung ausreichend berücksichtigt! 

Bitte haben Sie etwas Geduld und Verständnis für diese Umstände!

Kindertageseinrichtungen - Elternbeiträge:

Für die Dauer von 3 Monaten wird der Bayerische Staat die Elternbeiträge übernehmen, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.  Der Orts-Caritas-Verband Hengersberg wird ab sofort daher für 3 Monate keine Elternbeiträge mehr abbuchen! 

 

Information zum 21.04.2020

Die Allgemeinverfügung vom 03.04.2020 wurde mit Bekanntmachung vom 16.04.2020 betreffend "Notfallplan Corona-Pandemie - Regelungen für Pflegeeinrichtungen" bis zum 03.05.2020 verlängert.

Den Pflegeeinrichtungen wurden im Landkreis Deggendorf zur Verminderung der Ansteckungsgefahr "Heimärzte" zugeordnet. Dies sind bei uns Drs. Jantsch und Vertretung Dr. M. Loibl. Diese versorgen primär unsere Heimbewohner.

Herzlichen Dank nochmals allen, die uns in den letzten Wochen unterstützt haben. Allen Näherinnen und Nähern von Mund-Nase-Masken sowie Arbeitskitteln, allen Kindergarten- und Grundschulkindern für die liebevollen Ostergrüße, allen privaten und gewerblichen Spendern von Osterblumen und Ostergeschenken, allen Kuchenbäckerinnen, allen Dekorateurinnen und Dekorateuren, allen "Osterliedsängerinnen und -Sängern", allen Spendern von Webcams und Laptops für die digitale Kommunikationsmöglichkeiten unserer Bewohner*Innen und vor allem auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas in Hengersberg, Osterhofen und Schöllnach, die in der ambulanten und stationären Pflege, in unserem Dienst „Essen auf Rädern“ sowie in der Kinderbetreuung diese schwierigen Zeiten fast klaglos angenommen haben und den Betrieb so gut aufrecht erhalten!  HERZLICHEN DANK ALLEN !!!!!

Falls ich jemanden vergessen haben sollte, bitte ich jetzt schon dafür um Entschuldigung!

Bleiben Sie weiterhin gesund !

 Information zum 03.04.2020

Aufnahmestopp lt. Bayerischem Gesundheitsministerium für Altenheime ab sofort:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Notfallplan Corona-Pandemie Regelungen für Pflegeeinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 3. April 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-183
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grund-lage des § 25 Abs. 1 und 3 und § 28 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende
Allgemeinverfügung:
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für vollstationäre Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 Abs. 2 SGB XI (im Folgenden: Pflegeeinrichtungen) in Bayern.
2. Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen
Nur wenige Ausnahmen möglich !!!!

 

Information zum 29.03.2020:

Bisher sind wir Gott sei Dank noch von Infektionen verschont geblieben. Wir können daher noch eingeschränkt "normal" arbeiten und hoffen, dass dies auch noch lange so bleibt. 

Für unsere Bewohner und Bewohnerinnen sowie die Kunden von Essen auf Rädern sowie allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Hengersberg und Umgebung wollen wir einen Einkaufsservice anbieten. Unsere Mitarbeiterinnen in den Kindergärten haben dabei ihre Hilfe bereits angeboten, aber natürlich brauchen wir die Hilfe von weiteren Unterstützern. Bitte melden Sie sich unter Tel. 09901/2010 oder per E-Mail info@caritas-hengersberg.de. Näheres werden wir morgen auf unserer Homepage veröffentlichen!

Bleiben Sie gesund!

Information zum 27.03.2020:

Vorab herzlichen Dank allen freiwilligen Näherinnen für die Unterstützung beim Anfertigen von Schutzmasken und Kitteln. Wir werden diese zeitnah an unsere BewohnerInnen, Patienten und Beziehern von Essen auf Rädern zur Verfügung stellen, damit hier für diesen Personenkreis ein höchstmöglicher Schutz gewährleistet ist.

Aktuell sind wir hier in unserer Pflegeeinrichtung noch nicht von Corona-Fällen betroffen, rechnen aber aufgrund der sich landesweit entwickelnden Anstiegen nicht mit ob, sondern wann auch wir betroffen sein werden.  Für unsere MitarbeiterInnen, denen ich für ihren wirklich vorbildlichen Dienst und Einsatz von Herzen Danke sage, haben wir vom Katastrophenschutz eine Grundausstattung für den Eigenschutz erhalten und weitere Lieferungen von Schutzausrüstungen sind uns auch zugesichert worden.

Wir versuchen unseren BewohnerInnen den Aufenthalt in dieser schwierigen Situation unter Beachtung der hygienischen und sicherheitsrelevanten Auflagen soweit als möglich angenehm zu gestalten. Das ist schwer genug. Manche BewohnerInnen nutzen noch die Freiheiten der Ausgangsbeschränkung legaler weise zu Einkäufen oder Spaziergängen. Sie wurden von uns auf die Kontaktsperren hingewiesen und auch verpflichtet, bitte halten auch Sie den vorgegeben Abstand ein. Bei Auffälligkeiten können Sie uns gerne unter der Telefon-Nr. 09901/201-0 informieren. 

Weiterhin haben wir im Innenhof beim Haupteingang Besuchszonen eingerichtet, in denen sich die Angehörigen (außen) und unsere Bewohner (innen) persönlich treffen können, ohne die Abstandsregelungen und das Betretungsverbot gesetzlich zu unterlaufen. Aber auch hier geht es nur mit Terminvereinbarung unter der vorgenannten Telefon-Nr. zu bestimmten Zeiten. Ab Mitte nächster Woche wollen wir auch versuchen, für Angehörigen, die weit entfernt wohnen, eine Verbindungsaufnahme per skype einzurichten. Die Vielzahl von neu eingerichteten home-office Arbeitsplätzen hat aber leider auch zu einem Ausverkauf der dafür nötigen Hardware mit entsprechend langen Lieferzeiten und deutlich erhöhten Einkaufspreisen geführt.

Auch die Betreuung im ambulanten Bereich mit unseren ca. 70 MitarbeiterInnen für über 200 PatientenInnen läuft noch stabil, auch hier sind wir noch von Corona-fällen verschont geblieben. Einschränkungen unseres Leistungsumfangs sind aber auch hier nicht auszuschließen, wenn konkrete Fälle auftreten. 

Mit Notfallplänen für den Krisenfall haben wir aber versucht, auch dann den Betrieb soweit als möglich aufrechtzuerhalten. Wir arbeiten alle mit Hochdruck zum Wohle unserer Betreuten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich und danken auch für Verständnis und Unterstützung, wenn Probleme auftauchen sollten oder bereits sind.  

Ich wünsche Ihnen allen Gottes Segen und bleiben Sie gesund!

Herzlichen Grüße 

Hermann Mayer, Geschäftsführer 

 

 

Information zum Corona-Virus

Hier erhalten Sie die aktuellen Informationen des Bayerischen Sozialministeriums zu den Entwicklungen hinsichtlich des Corona-Virus. Dies betrifft vorallem die Schulen und Kindertagesstätten.  

Auch hier ein herzliches Dankeschön an alle unsere Mitarbeiterinnen, die unter mehr als schwierigen Rahmenbedingungen den Dienst für die Notbetreuung aufrechterhalten. 

Zur Information hier

Info zum Coronavirus

Aktuelle Information zum Besuchsrecht in Pflegeeinrichtungen -Stand 24.04.2020

 24.04.2020:

Wie oben ausgeführt, kann aktuell leider keinerlei Besuch (außer in palliativen Situationen) mehr ermöglicht werden, da das Betretungsverbot bereits ab der Grundstücksgrenze der Pflegeeinrichtung gem. aktuell gültiger Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz beginnt !! 

Wir hoffen auf zeitnahe Erleichterung und arbeiten an weiteren, aber legalen Lösungsversuchen!

23.03.2020, 09.00 Uhr:

Es gilt ein absolutes Besuchsverbot!

Für sichere und zulässige Kontaktaufnahme wird

im Untergeschoss Zimmer U 17 

eine Besuchszone eingerichtet, wobei sich der Besucher außerhalb der Einrichtung befindet - der Bewohner ist innerhalb des Zimmers U 17 .

Es kann durch das Fenster, geschlossen, gekippt oder offen, mit einem Mindestabstand von 2,o m Kontakt aufgenommen werden. Die Grundregeln für einen zulässigen Besuch (Einhaltung Abstand 2,0 m, Kein Risikogebiet, keine Kontaktperson, keine Anzeichen von Erkrankungen, usw.) gelten selbstverständlich in vollem Umfang auch hier. Besuchszeiten müssen vorher telefonisch unter 09901/2010 vereinbart werden und auch gem. den aushängenden Regelungen strikt eingehalten werden. Wir versuchen, den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Für die Übergabe von Waren, Paketen für unserer Bewohner nutzen Sie bitte den Wintergarten beim Haupteingang. Für Abgaben bitte läuten oder anrufen (09901/2010), dann wird die Ware durch das Fenster übergeben.

Weitere Informationen wie immer auf unserer Homepage . Wir bitten um Verständnis, wenn manchmal Wartezeiten entstehen oder Abläufe nicht optimal funktionieren. Wir versuchen unser Bestes !

Bleiben Sie gesund!

 

 

Information zum Besuchsrecht

Ergänzung 24.04.2020:

Aktuell leider nicht mehr gültig, es gibt zurzeit keine legale Besuchszone! wir halten Sie so schnell wie möglich über Änderungen auf dem Laufenden! 

 ​Stand23.03.2020:

Nachfolgend die aktuell gültigen Regelungen aufgrund des aktuellen Betretungsverbots in vollstationären Pflegeeinrichtungen - Besucherzonen im Caritas Pflegeheim St. Gotthard - Stand 23.03.2020: 

Zur aktuellen Information hier

Information der Kindergärten St. Gotthard, Bruder Konrad und St. Gunther

Aktualisierung 27.04.2020:

Gem. Verfügung des Bayerischen Sozialministeriums wurden die Personengruppen mit Anspruch auf Notbetreuung erweitert. Antragsformulare und Informationen auf der Seite der Kindergärten zum download!

Aktualisierung 18.03.2020:

Auf Anweisung des Landratsamtes Deggendorf ist in jeder Kindertagesstätte eine Notbetreuung sicherzustellen. Daher sind in allen 3 Caritaskindergärten von 07:00 - 08:30 Uhr Mitarbeiter anwesend, um eventuelle Bedarfe für Notbetreuung entgegen zu nehmen. Ab 08:30 Uhr verweisen wir auf den Aushang am jeweiligen Kindergarten mit einer Telefonnummer, unter der Sie einen Ansprechpartner für weitere Informationen erreichen können.

Das gesetzlich vorgeschriebene Antragsformular finden Sie auf der Startseite der Kindergärten ,dieses müssen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben am 1. Tag mitnehmen

Am 17.03.2020 startet am Kindergarten Bruder Konrad ab 7:00 Uhr eine Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)

Aktuelle Information zum Corona-Virus

 

Wegen der aktuellen Situation zum Corona-Virus werden vorsorglich

alle Veranstaltungen

im Caritas Wohn- und Pflegezentrum bis auf weiteres

abgesagt

  • Einrichtung
Caritas
Caritas Wohn- und Pflegezentrum St. Gotthard
Lindachweg 1
94491 Hengersberg
+49 9901 201-0
+49 9901 201119
+49 9901 201-0
+49 9901 201119
+49 9901 201119
info@caritas-hengersberg.de
www.caritas-hengersberg.de
Mehr Informationen

Geschäftsführer Hermann Mayer

Bürozeiten

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